Medizinrecht

1. Behandlungsfehler

Hier berate und begleite ich Patienten, bei denen der Verdacht besteht, dass sie im Rahmen einer medizinischen Behandlung fehlbehandelt wurden und dadurch ideelle (Schmerzen) oder materielle Schäden erlitten haben. Das betrifft sowohl die Behandlung durch Ärzte, wie auch durch Therapeuten und Pflegerin in der(selbständigen) Niederlassung, im Krankenhaus oder in einer Einrichtung zur Rehabilitation. Die möglichen Fehlerquellen sind zahlreich. Themen sind insbesondere die Befundung, die Diagnose, die Therapie, der operative Eingriff und die Nachbehandlung.

2. Kassenarztrecht

Hier vertrete ich niedergelassene Ärzte in zwei Teilbereichen.

2.1.Berufsausübung

Die Fragestellungen hier betreffen das Zulassungsverfahren, um mit den Kassenärztlichen Vereinigungen ärztliche Leistungen für die sog. Kassenpatienten abrechnen zu können. Damit verbunden ist die Praxisübernahme von einem Vorgänger oder die Praxisabgabe an einen Nachfolger. In dem Zeitraum dazwischen begleite ich die niedergelassenen Ärzte bei der Gestaltung ihrer beruflichen Tätigkeit und dabei insbesondere bei der Gründung, Erweiterung und Auflösung von Berufsausübungsgemeinschaften wie insbesondere Praxisgemeinschaften, Gemeinschaftspraxen, Medizinische Versorgungszentren, örtlich und überörtlich.

2.2 Regress

Dieses Thema ist von besonderer Bedeutung für den niedergelassenen Arzt. Er steht unter regelmäßiger Überprüfung der Ordnungsgemäßheit seiner Abrechnungen durch die jeweils zuständige Kassenärztliche Vereinigung. Ohne anwaltliche Unterstützung gelingt es dem überprüften Arzt kaum, erhobene Vorwürfe zu entkräften.