(privates) Versicherungsrecht

Neben den gesetzlichen Versicherungen gibt es auch die Möglichkeit sich zusätzlich privat abzusichern.

1.1. Krankentagegeld

Die Leistungen für jeden Tag der andauernden Krankheit führt häufig zu Streitigkeiten mit den Versicherungsgesellschaften, wenn Ihnen Gutachter im Rahmen von Nachuntersuchungen bestätigt haben, dass der Patient bereits wieder gesund sei, ob der Patient selber sich arbeitsunfähig fühlt und von seinen behandelnden darin bestätigt wird. Dann müssen Leistungen von der jeweiligen Versicherungsgesellschaft erstritten werden.

1.2. Unfallversicherung

Hier klingen die Versicherungsbedingungen regelmäßig einfach und übersichtlich. Im Leistungsfall treten allerdings Probleme auf, an die der Versicherungsnehmer zuvor nicht einmal ansatzweise gedacht hat. Das beginnt schon damit, dass der Versicherer häufig Geschehnisse mit Verletzungsfolge tatbestandlich nicht als Unfall anerkennt oder die Vorschädigung als so gravierend ansieht, dass das Unfallereignis dahinter als unbedeutend zurücktritt und damit keine Leistungspflicht zu seinen Lasten auslöst. Insofern ist es anzuraten, bereits bei Geltendmachung eines Versicherungsfalles die anwaltliche Begleitung zu suchen.

1.3. Berufsunfähigkeitsversicherung

Auch hier ist der Versicherte häufig negativ überrascht, wie zahlreich die Möglichkeiten der Leistungsverweigerung für den Versicherer sind. Zu klären ist insbesondere, zu welchem Prozentsatz der Versicherte nicht mehr in der Lage ist, seiner vor dem Ereignis (Unfall oder Krankheit) ausgeübten Tätigkeit nachzugehen und in welchem Umfang er auf vergleichbare Tätigkeiten verwiesen werden kann.